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Pflegegrad 5 bei schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Das müssen Sie zum höchsten Pflegegrad wissen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 benötigen in sämtlichen Lebensbereichen eine umfassende Unterstützung, da ihre Selbstständigkeit in höchstem Maße eingeschränkt ist. Meist sind sie dauerhaft unbeweglich und rund um die Uhr auf intensive Pflege angewiesen. Die Pflegeversicherung stellt in diesem Fall ein besonders umfangreiches Leistungspaket zur Verfügung, um Betroffene wie auch ihre Angehörigen optimal zu entlasten. Dabei bleibt die Entscheidung zwischen professioneller Pflege und häuslicher Betreuung flexibel. Von zentraler Bedeutung ist die Verbindung von finanzieller Absicherung und begleitenden Beratungsangeboten.

Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 5

  • Pflegegeld: 990 € monatlich
  • Pflegesachleistungen: 2.299 € monatlich
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € im Jahr
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
  • Tages- oder Nachtpflege: 2.085 € monatlich
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich
  • technische Pflegehilfsmittel
  • Hausnotruf: bis zu 25,50 € monatlich
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € pro Maßnahme
  • Pflegeberatung und Beratungseinsatz
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Wohngruppenzuschuss: 224 € monatlich
  • digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 € monatlich
  • vollstationäre Pflege im Heim: 2.096 € monatlich

Widerspruch einlegen gegen den Pflegegrad 5

Sollte ein Antrag auf Pflegegrad 5 durch die Pflegekasse abgelehnt werden, haben Betroffene das Recht, Widerspruch einzulegen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides schriftlich erfolgen.

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