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Das Wichtigste zum Pflegegrad 4 bei schwersten Beeinträchtigungen

Was Ihnen und Ihren Angehörigen zusteht.

Menschen mit Pflegegrad 4 leiden unter schwersten Einschränkungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten. Im Alltag sind sie in nahezu allen Bereichen auf umfassende Unterstützung angewiesen – insbesondere bei grundlegenden Aufgaben. Selbst wenn sie noch in begrenztem Umfang selbst essen oder trinken können, ist eine durchgehende Betreuung unverzichtbar. Durch die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Betroffene vielfältige Unterstützung, die sowohl die Versorgung zu Hause oder in einer Einrichtung sicherstellt als auch Angehörige spürbar entlastet.

Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 4

  • Pflegegeld: 800 € monatlich
  • Pflegesachleistungen: 1.859 € monatlich
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € monatlich
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
  • Tages- oder Nachtpflege: 1.685 € monatlich
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich
  • technische Pflegehilfsmittel
  • Hausnotruf: bis zu 25,50 € monatlich
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € pro Maßnahme
  • Pflegeberatung und Beratungseinsatz
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Wohngruppenzuschuss: 224 € monatlich
  • digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 € im monatlich
  • vollstationäre Pflege im Heim: 1.855 € monatlich

Widerspruch einlegen gegen den Pflegegrad 4

Falls Sie mit der Einstufung durch die Pflegekasse nicht einverstanden sein sollten oder der Antrag abgelehnt wurde, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einreichen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserem Pflegedienst auf!

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