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Pflegegrad 1 bei leichten Einschränkungen – das sollten Sie wissen

Alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

Personen mit Pflegegrad 1 sind nur geringfügig in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten eingeschränkt. Sie benötigen lediglich gelegentliche Unterstützung, können ihren Alltag jedoch weitgehend allein bewältigen. Die angebotenen Leistungen verfolgen das Ziel, die vorhandene Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Besonders im Fokus stehen dabei Hilfen im Haushalt und bei der Körperhygiene sowie präventive und unterstützende Maßnahmen.

Diese Leistungen bei Pflegegrad 1

  • Entlastungsbeitrag: 131 € monatlich
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich
  • technische Hilfsmittel
  • Hausnotruf: bis zu 25,50 € monatlich
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € für jede Maßnahme
  • Pflegeberatung und Beratungseinsatz
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Wohngruppenzuschuss: 224 € monatlich
  • digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 € monatlich
  • vollstationäre Pflege im Heim: 131 € monatlich

Widerspruch einlegen gegen den Pflegegrad 1

Sollten Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids bei der Pflegekasse Widerspruch einlegen.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine ausführliche Beratung zu den Pflegegraden? Dann setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung. Wir stehen Ihnen und Ihren Angehörigen unterstützend zur Seite.

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Welche Leistungen beim Pflegegrad nicht inklusive sind

Bitte beachten Sie, dass Sie anders als bei höheren Pflegegraden keinen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Tages- und Nachtpflege in teilstationären und stationären Einrichtungen haben.

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