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Was Sie zum Pflegegrad 3 bei schweren Beeinträchtigungen wissen sollten

Wenden Sie sich an unser freundliches und kompetentes Pflegeteam.

Menschen mit Pflegegrad 3 sind in ihrem Alltag deutlich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt. Um ihnen und ihren Angehörigen Unterstützung zu bieten, stellt die gesetzliche Pflegeversicherung verschiedene Leistungen bereit. Dazu zählen Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie zusätzliche Hilfen, die eine individuelle und angemessene Versorgung ermöglichen. Dabei können professionelle Pflege und private Betreuung flexibel kombiniert werden.

Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 3

  • Pflegegeld: 599 € monatlich
  • Pflegesachleistungen: 1.497 € monatlich
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € jährlich
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
  • Tages- oder Nachtpflege: 1.357 € monatlich
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich
  • technische Pflegehilfsmittel
  • Hausnotruf: bis zu 25,50 € monatlich
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € pro Maßnahme
  • Pflegeberatung und Beratungseinsatz
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Wohngruppenzuschuss: 224 € monatlich
  • digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 € monatlich
  • vollstationäre Pflege im Heim: 1.319 € monatlich

Widerspruch einlegen gegen den Pflegegrad 3

Sind Sie mit der Einstufung durch die Pflegekasse nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einreichen

Wie darf unser Pflegedienst Sie unterstützen?

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