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Pflegegrad 2 bei deutlichen Beeinträchtigungen – alle wichtigen Informationen im Überblick

Das sollten Sie wissen.

Personen mit Pflegegrad 2 gelten als pflegebedürftig mit erheblichen Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten. Mit diesem Pflegegrad haben Betroffene Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld und Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes. Ziel der Leistungen ist es, die Versorgung sowohl zu Hause als auch in einer stationären Einrichtung sicherzustellen und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten. Zudem können unterschiedliche Angebote flexibel miteinander kombiniert werden. Darüber hinaus stehen kostenlose Beratungen, Zuschüsse für Hilfsmittel sowie finanzielle Unterstützung für Anpassungen im Wohnumfeld zur Verfügung.

Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 2

  • Pflegesachleistungen: bis zu 796 € monatlich
  • Pflegegeld: 347 monatlich
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € jährlich
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
  • Tages- oder Nachtpflege: 721 € monatlich
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich
  • technische Pflegehilfsmittel
  • Hausnotruf: bis zu 25,50 € monatlich
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € pro Maßnahme
  • Pflegeberatung und Beratungseinsatz
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Wohngruppenzuschuss: 244 € monatlich
  • digitale Pflegeanwendungen: bis zu 53 € monatlich
  • vollstationäre Pflege im Heim: 805 € monatlich

Widerspruch einlegen gegen den Pflegegrad 2

Sollten Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einzulegen. Dieser muss direkt bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserem Pflegedienst auf und lassen Sie sich ausführlich beraten!

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